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Projektförderungen und Beihilfen

Viele Projekte lassen sich erst mit einer öffentlichen Förderung realisieren. Die Beachtung der Förderbedingungen des Zuwendungsbescheids ist für die rechtssichere Umsetzung dieser Projekte eine unverzichtbare Voraussetzung. Wir beraten und vertreten Kommunen und kommunale Unternehmen sowie Unternehmen der Privatwirtschaft in allen Fragen des Zuwendungs- und EU-Beihilfenrechts. Unser besonderer Fokus liegt dabei auf der Realisierung von kommunalen Infrastrukturprojekten und im Destinationsmarketing.

Förderungen und Beihilfen

  • Prüfung bestehender und/oder beabsichtigter Zuwendungskonstruktionen auf deren beihilfenrechtliche Relevanz
  • Konzeption beihilfenrechtskonformer Kommunalprojekte
  • Gestaltung von Betrauungsakten
  • Prüfung von Zuwendungsbescheiden
  • Rechtliche Beratung bei Projektförderungen

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie mit uns persönlich sprechen möchten, stehen wir Ihnen nach kurzer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.