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Projektverträge

In rechtlicher Hinsicht steht und fällt der Erfolg jedes Projekts mit den abgeschlossenen  Verträgen. Denn unklare Regelungen und voreilig getroffene Vereinbarungen führen in aller Regel später zu Problemen in der Geschäftsbeziehung. Unser zentrales Augenmerk liegt daher auf der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung des jeweiligen Vertragswerks. Wir setzen die Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten um, ohne dabei die berechtigten Interessen der übrigen Projektbeteiligten völlig aus dem Auge zu verlieren. Denn erfolgreiche Projekte erfordern eine dauerhafte und tragfähige Lösung für alle Projektbeteiligten.

Projektverträge

Wir gestalten, prüfen und verhandeln insbesondere

  • Absichtserklärungen (Letter of Intent), Memorandum of Understanding und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)
  • Ankaufs- und Verkaufsverträge (Asset- und Share-Deals)
  • Immobilienrechtliche Verträge (Grundstückskaufverträge, Kaufverträge über Eigentumswohnungen, WEG-Verträge, Erbbaurechtsverträge, Maklerverträge sowie Mietverträge und Pachtverträge)
  • Dienstbarkeiten (insbesondere Geh-, Fahrt-, Leitungs- und sonstige dingliche Nutzungsrechte)
  • Architektenverträge, Generalübernehmerverträge, Generalunternehmerverträge („GU-Verträge“), Bauverträge nach Werkvertragsrecht und VOB/B sowie
  • Energierechtliche Verträge (z.B. Energielieferverträge und Energiedienstleistungsverträge)
  • Öffentlich-rechtliche Verträge (z.B. städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Wenn Sie mit uns persönlich sprechen möchten, stehen wir Ihnen nach kurzer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.